Neben der Mitgliederversammlung und dem Vorstand hat unser Verein gemäss §10 und §13 unserer Satzung ein weiteres satzungsgemäßes Organ: das Kuratorium. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Vorstand für drei Jahre berufen. Eine Wiederberufung ist zulässig. Der Vorstand beruft in das Kuratorium ausschließlich Personen, die den Vereinszweck in hervorragender Weise fördern. Die Mitgliederversammlung hat ein Vorschlagsrecht … Kuratorium weiterlesen
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